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   OLG Hamm, 08.10.2009 - I-18 W 57/08   

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https://dejure.org/2009,4452
OLG Hamm, 08.10.2009 - I-18 W 57/08 (https://dejure.org/2009,4452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.2009 - I-18 W 57/08 (https://dejure.org/2009,4452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - I-18 W 57/08 (https://dejure.org/2009,4452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 17a GVG, § 5 ArbGG, § 92a HGB
    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Rahmen der Prüfung der gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen einen Versicherungsvertreter

  • Judicialis

    GVG § 17a; ; ArbGG § 5; ; HGB § 92a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; ArbGG § 5; HGB § 92a
    Anforderungen an die Sachaufklärung im Rahmen der Prüfung der gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen einen Versicherungsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Maßgeblichkeit des Klägervortrags, Klägervortrag, faktischer Einfirmenvertreter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08

    Anspruch auf Rückzahlung von Provisionen aus einem Handelsvertretervertrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08
    Schon der rechtliche Umstand, dass alleine der Kläger den Streitgegenstand bestimmt, spricht dafür, zur Bestimmung des zulässigen Rechtwegs grundsätzlich auf seinen Tatsachenvortrag abzustellen (OLG Bremen OLGR 2008, 834; OLG Celle OLGR 2008, 177; OLG Dresden NZA-RR 2005, 215; OLG Köln NJW 1997, 470).

    Der Möglichkeit des Klägers, durch einseitigen möglicherweise unrichtigen oder unvollständigen Tatsachenvortrag die Zuständigkeit des einen oder anderen Gerichts zu bestimmen, kann wirksam begegnet werden, indem offensichtlich nicht gegebene Anspruchsgrundlagen bei der Beurteilung der Rechtswegfrage außer Betracht bleiben und willkürlicher, rechtsmissbräuchlicher Sachvortrag ausgeschieden wird (OLGR Bremen 2008, 834; OLG Dresden NZA-RR 2005, 215).

    Es widerspräche dem Normzweck des § 17a GVG, wonach Entscheidungen über Rechtswegstreitigkeiten der Vereinfachung und Beschleunigung bedürfen, alleine zur Bestimmung des zulässigen Rechtswegs möglicherweise aufwändig Beweis über Tatsachen zu erheben, die dann für das weitere Verfahren nicht mehr von Bedeutung sind (OLGR Bremen 2008, 834).

  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08
    Es sei unzulässig, alleine auf das schlüssige klägerische Vorbringen abzustellen, da die gesetzliche Zuständigkeitsordnung nicht zur Disposition des Klägers stehe (KG NJW-RR 2001, 1509; BAG NJW 1994, 1172; NJW 1994, 604).

    Die wirklich bestehende Rechstwegzuständigkeit sei aber Voraussetzung für ein Sachurteil (BAG NJW 1994, 1172; NJW 1994, 604).

    Die Beweislast soll bei der Partei liegen, die sich auf die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte beruft (KG NJW-RR 2001, 1509; BAG NJW 1994, 604; LAG Köln NZA-RR 2002, 156; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, HGB, 2. Aufl. 2008, § 92a Rdnr. 2).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08
    Dem entspricht auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1996, 2948, m. w. N.).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 2007, 1227; NZA 2001, 285; NZA 2001, 341; NJW 1997, 542; NJW 1997, 1722; NJW 1996, 2948; NJW 1995, 675).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

    So unterscheidet sich der innerhalb des Unternehmens vollziehende Aufstieg des leitenden Angestellten zum unmittelbaren Organvertreter (GmbH-Geschäftsführer) oder zum mittelbaren Vertreter des Unternehmens (Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer KG [vgl. OLG Hamm 08.10.2009 - 18 W 57/08 - Juris Rn. 54]) erkennbar von dem Fall, in dem die Obergesellschaft einen bei ihr tätigen leitenden Angestellten zur Wahrnehmung der Funktion des Geschäftsführers in Tochtergesellschaften abstellt (zu einer solchen Konstellation auch: BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris Rn. 29, ferner Kammer 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 2).
  • LG Magdeburg, 24.02.2011 - 5 O 884/10

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten: Anspruch gegen

    Der Kläger bestimmt durch seinen Sachvortrag den Streitgegenstand (BGH, Beschl. v. 22.03.1976 - Az. GSZH 2/75, BGHZ 67, 81; OLG Hamm, Beschl. v. 08.10.2009 - Az. 18 W 57/08; OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.02.2009 - Az. 12 W 307/09, zitiert nach Juris; Lückemann, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 13 GVG, Rn. 54).

    Dies wurde zum Teil abgelehnt mit der Begründung, es solle nicht umständlich Beweis erhoben werden zu Fragen der Rechtswegzuständigkeit, die für das weitere Verfahren nicht mehr von Belang sind (etwa OLG Hamm, Beschl. v. 08.10.2009 - 18 W 57/08 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 04.02.2010 - 18 W 24/09

    Entscheidung über die Tätigkeit eines Handelsvertreters als faktischer

    Soweit der Senat noch in seinem Beschluss vom 08.10.2009 (18 W 57/08) eine gegenteilige Meinung vertreten hat, hält er an dieser nicht mehr fest, nachdem nun auch der Bundesgerichtshof sich der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen hat.
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